Gefahrgut Transport ist Vertrauenssache

UNSER SERVICE WIRD SIE ÜBERZEUGEN

Gefahrgut

Im Sinne unserer Kunden, für sichere Straßen, für unsere Umwelt!

Als ein kompetentes Unternehmen im Bereich Gefahrguttransport auf der Strasse,  legen wir großen Wert auf Sicherheit! Prominente Firmen aus der Chemie und Farbenbranche haben uns aufgrund der sorgfältigen Abwicklung das Vertrauen geschenkt. 

Im täglichen Umgang mit Gefahrgut wird die Bedeutung des Absenders meist unterschätzt. Der Absender steht immer am Beginn der Transportkette, damit wäre eine Fehleinschätzung dieses Teils des logistischen Bindegliedes gefährlich. Nachlässigkeit in diesem Punkt können neben Verwaltungsstrafen, auch schwerwiegende Folgen haben,  wenn es z.B. zu einem Unfall käme. 

Wir beraten daher unsere Kunden, um die richtigen Vorkehrungen für einen Gefahrguttransport treffen zu können (Dokumente, Verpackung, Zusammenladeverbote).

Zu den Angaben die im Beförderungspapier enthalten sein müssen, gehören unter anderem die UN-Nummer, die offizielle Benennung des Gefahrgutes, Verpackungsgruppe oder die Klassifizierungscodes. Beförderer und Verlader müssen immer auf das Gefahrgut und die Klassifizierung hingewiesen werden. Eingesetzte Fahrzeuge werden von uns soweit es möglich ist vorab geprüft um einen reibungslosen Transportablauf zu gewährleisten.  

Wir erledigen für Sie: 

  • Schriftliche Weisungen (ehemals Unfallmerkblätter) in allen europ. Landessprachen
  • Gefahrzettel, Aufkleber, etc.          
  • Rechtliche Beratung und Unterstützung nach dem jeweils gültigen GGBG

Besonders ausgebildete Gefahrgutbeauftragte sind durch laufende Schulungen immer aktuell informiert. Speziell entwickelte EDV-Programme helfen uns außerdem, binnen kurzer Zeit Antworten auf alle Fragen des Gefahrguttransportes zu geben. 

Seit der Einführung des ADR 1999 und damit zusammenhängend der empfindlichen Erhöhung des Strafmaßes für Gefahrgutvergehen, sind wir stolz folgendes Resümee ziehen zu können:

  • Transportierte Gefahrgutsendungen: mehr als 100.000
  • Verwaltungsverfahren nach GGBG: 1
  • davon eingestellte Verfahren: 1
  • Gesamtes Strafausmaß von 1999 bis jetzt:  € 00,00

Es spricht für sich, dass seit Bestehen unseres Unternehmens im Jahr 1991, keine ADR Strafen für uns, für unsere Kunden und unsere Transporteure angefallen sind.  

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